Die nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Color Coat UG (haftungsbeschränkt) gelten für alle Verträge und für Leistungen aller, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von Color Coat UG (haftungsbeschränkt) erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB der Color Coat UG (haftungsbeschränkt). Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn Color Coat UG (haftungsbeschränkt) mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.
2. Preise und Preisberechnungen
Die Preise von Color Coat UG (haftungsbeschränkt) verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht anders vereinbart.
3. Angebote
Angebote von Color Coat UG (haftungsbeschränkt) sind unverbindlich, freibleibend, 2 Wochen gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Color Coat UG (haftungsbeschränkt) zustande oder durch das Erbringen der Leistung.
4. Lieferung und Termine
Von Color Coat UG (haftungsbeschränkt) angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für Color Coat UG (haftungsbeschränkt) nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Color Coat UG (haftungsbeschränkt) beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen Color Coat UG (haftungsbeschränkt).
5. Nichterscheinen zum Termin / Absagefrist / Anzahlung
Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) oder Nicht-Erscheinen ihres Auftrags sind wir leider gezwungen, den Zeitverlust und die ungenutzte Zeit nach §§306 und §§615 BGB in Höhe des Folierungspreises abzüglich geltender Mehrwertsteuer und Material als Schadensersatz geltend zu machen und in Rechnung zu stellen. Wenn Sie ihre Fahrzeugvollfolierung absagen, nachdem ihre Anzahlungsrechnung bereits erstellt wurde, wird die Zahlung des Materials sofort fällig (die Höhe des Materials beträgt zwischen 900€ bis 1500€, je nach Folienart), wird weniger als zwei Wochen vor dem Termin abgesagt gilt hier auch §§306 und §§615 BGB und es wird die Höhe des Folierungspreises abzüglich geltender Mehrwertsteuer und Material als Schadensersatz geltend gemacht und in Rechnung gestellt. Sofern eine Anzahlungsrechnung erstellt wurde, ist diese innerhalb einer Woche zu zahlen, sollte keine Zahlung eingehen, wird eine Beratungsgebühr von 150€ inkl. Mwst. fällig und der Termin ist storniert.
6. Zahlung
Die Zahlung erfolgt sofort nach der Fertigstellung der Leistung oder per Überweisung nach dem Erhalt der Rechnung, Fahrzeuge müssen bei Abholung bezahlt sein. Bei Summen über 500€ akzeptieren wir aus Kostengründen keine Kartenzahlung. Rechnungen sind sofort fällig, wenn nicht anders vermerkt. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird die gesamte Forderung von Color Coat UG (haftungsbeschränkt) sofort fällig. Color Coat UG (haftungsbeschränkt) behält sich die Geltendmachung eines Schadens vor. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Vor Bezahlung der offenen Rechnung ist Color Coat UG (haftungsbeschränkt) nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
7. Montage von Scheibentönungsfolie
Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (wie z.B. Campingbus, Cabriolet, Smart) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist. Color Coat UG (haftungsbeschränkt) weist deshalb vorab darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und Stellen, wo Verkleidung sehr eng ist, da diese nicht demontiert werden kann, es sei denn dies wurde zusätzlich in Auftrag gegeben. An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal da sich in jedem Auto und in der Luft Staubpartikel befinden. Eventuelle Mängel müssen umgehend schriftlich angezeigt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca.2 mm schmaler Rand bis zum Seitenrand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann, eine Verbindung der Folie mit dem Gummi ist gesetzlich untersagt. In einzelnen Fällen kann der Gummirand eingeschnitten werden, sofern der Kunde damit einverstanden ist. Es bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung durch den Kunden. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am gepunkteten Rand, deshalb stellt dies keinen Mangel dar. Bei Limousinen ist die Montage der Heckscheibe teilweise extrem schwierig. Im unteren Bereich kann es zu Haftproblemen der Folie kommen. Da diese Stelle sehr eng und verwinkelt ist. In seltenen Fällen empfiehlt es sich die Hutablage zu demontieren, was mit Zusatzkosten verbunden ist oder Sie demontieren diese selbst vorab. Das Übertönen einer 3. Bremsleuchte ist gesetzlich verboten. Trotz des Verbots stört dies einige Kunden nicht. Wir weisen deshalb hiermit darauf hin, dass dies in bestimmten Fällen möglich ist, es aber zu Haftungsproblemen und Blasenbildung an den Bereichen führen kann, da diese Stellen mit unseren Werkzeugen schwer zu erreichen sind. Wir übernehmen in diesem Fall daher keinerlei Garantie/Gewährleistung für die gesamte Heckscheibe. Bei einigen Fahrzeugmodellen kommt es im Heckscheibenbereich zu Dehnungsfugen. Diese verlaufen überwiegend entgegen der Heizdrähte. Trotz Intensivem andrücken, können diese sofort oder nach Stunden wiederkommen. Es ist daher erforderlich, dass Sie dies in den nächsten 1-2 Tagen beobachten und ggf. selbst nachdrücken. Meistens verschwinden diese aber von selbst, sobald die Montageflüssigkeit getrocknet ist. Sollten Sie nicht zurechtkommen, führen Sie ihr Fahrzeug unbedingt max. 3 Tage später bei uns vor. Wir können in diesem Fall nicht garantieren das evtl. einige Dehnungsfugen später sichtbar bleiben. Die Folie wird und muss immer mit reichlich Wasser montiert werden, dies ist so weit kein Problem. Wir haben nur über die werkseitigen Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich z.B. bestimmte Elektronik befindet, und bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen, ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden. Das heißt sollten Kabel, Lautsprecher, Soundsysteme oder dergleichen teilweise versteckt eingebaut sein, müssen ggf. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um deren Beschädigung durch Wasser zu vermeiden. Bei Missachtung können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie. Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern müssen diese i.d.R. demontiert werden, um zu gewährleisten, dass die Folie sauber unter die Halter verlegt werden kann. Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Schrauben festsitzen und ausgebohrt werden müssen. Dies ist mit Zusatzkosten verbunden. Dachspoiler erschweren teilweise die Vorbereitungsarbeiten von außen und werden je nach Spoilervariante extra berechnet. i.d.R. werden keine weiteren Verkleidungen, Bremsleuchten, Spoiler o.ä. demontiert, in Ausnahmefällen ist dies aber unumgänglich, um die Folie überhaupt verlegen zu können und wird extra berechnet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Werkzeugspuren nach der Tönung erkennbar bleiben können um die Folie hinter Verkleidungen/Ränder korrekt verlegen zu können. Diese sind aber meist nur von innen und bei sehr genauem Hinschauen erkennbar und stellen keinen Mangel dar. Es kann vorkommen, dass bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheibenfolie erforderlich ist. Hierbei entsteht eine Schnittkante, an der zwei Folienteile zusammengeschoben werden. Diese Kante könnte später teilweise erkennbar sein.
8. Entfernen der Scheibenfolie
Beim Entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen. Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. An Scheiben mit Antennen oder Heizdrähten, wie z.B. an der Heckscheibe, muss der Kleber Schicht für Schicht abgetragen werden. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für derartige Schäden. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen starken Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.
9. Vor/nach der Montage und Reinigung bei einer Scheibentönung
Bringen Sie bitte ein sauberes Fahrzeug mit (innen und außen). Von Innen bitte im Fond aussaugen und von außen frisch waschen. Sie brauchen die Scheiben nicht von innen zu reinigen. Sollten Sie alte Kleberreste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Das Entfernen alter Folie oder der Kleberreste ist mit Zusatzkosten verbunden. Entfernen Sie bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei. Bei Limousinen entfernen Sie bitte unbedingt zuvor die hinteren Kopfstützen oder klappen diese ein. Hierbei reinigen Sie bitte gründlich die Hutablage. Bei Transportern bitte die Sitze umklappen und keine Baumaterialien etc. im Fahrzeug lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon vor der Abgabe. Der größte Feind bei einer Autoscheibentönung ist der Staub und das Schmutz. Wenn sich im Wageninneren zu viel Schmutz oder Staub befindet, könnte dieser aufgewirbelt und von der Tönungsfolie antistatisch angezogen werden. Man kann hier schon von Feinstaub reden, der gar nicht sichtbar ist, aber hinterher unter der Folie wieder zum Vorschein kommt. Unsere Preise beinhalten keine extra Reinigung, außer natürlich der zu tönenden Scheiben. Selbstverständlich können Sie dieses zusätzlich in Auftrag geben. Sollten Hunde o.ä. im Auto mitfahren, entfernen Sie bitte GRÜNDLICH alle Haare, besonders an den Scheibenrändern und am Dachhimmel. Beobachten Sie ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie bitte, dass sich evtl. Wasserbläschen am Rand, aufgrund von Restfeuchtigkeit bilden, können Sie diese auch selbst gelegentlich mit dem Finger/ Rakel nach außen wegdrücken. Wenn sich aber Blasen außerhalb des Randes bilden, kommen Sie bitte umgehend vorbei. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca. 1 -4 Wochen zum Austrocknen (je kälter umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren Fenster. Eventuell vorhandene Scheibendämpfer/Kippmechanismen bleiben bis zur völligen Austrocknung demontiert, da sich sonst die Folie in diesem Bereich verziehen könnte. Es kann vorkommen, dass nach der Tönung Kratzer, Schweisspartikel etc. auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Für den Innenbereich benutzen wir ausschließlich spezielle Werkzeuge die keine Kratzer verursachen können. In Einzelfällen kann es je nach Folie zu Beeinträchtigung von fest installierten Telefonen/Navigationsgeräten führen. Evtl. zurückbleibende Wasserränder von der Montageflüssigkeit an den Türverkleidungen oder an anderen Stellen, können später mit einem feuchten Tuch leicht ausgerieben werden.
10.Montage von Autofolie, der sog. CarWrapping Folie
• Grundsätzlich bieten wir immer eine Sichtfolierung an (Hier werden keine Kanten umgelegt, noch Türinnenseiten oder Heckklappenunterteile oder Stossfänger bzw. Schwellerunterseiten verklebt).
• Sollten Kratzer, Macken, Steinschläge, Dellen oder Beulen bestehen sind diese durch die Folie sichtbar. • Kleine Staubeinschlüsse können trotz aller Reinigungsarbeiten nicht vermieden werden.
• Bei Fahrzeugen, an denen Lackschäden vorhanden sind (speziell älterer Lack) oder bei nachlackierten Fahrzeugen kann bei der Demontage der Folie Lack mit abgerissen werden.
• Unlackierte Kunststoffteile oder auch raue Oberflächen sind nicht folierbar.
• Bei Neulackierungen muss der Lack mindestens 4 – 5 Wochen aushärten/ausgasen bevor eine Folierung vorgenommen werden kann.
• Kleine Unebenheiten und Lufteinschlüsse können bei neubeschichteten Fahrzeugen auftreten und verschwinden in der Regel in 6-8 Wochen.
• In tiefen Rillen und Sicken oder an Nahtstellen kann die Klebekraft der Folie nicht garantiert werden, sollte sich später etwas lösen, ist das Verkleben eines Einlegers von Nöten.
• Je nach Hersteller hat die Folie eine Haltbarkeit von 5-8 Jahren bei Einhaltung der Pflegehinweise.
• Die Folie hat eine Temperaturbeständigkeit von -40 bis +90 Grad Celsius, ist Wetter und UV beständig.
• Der Folierer entscheidet, wo Überlappungen bzw. Einleger gesetzt werden.
• Das Auto muss nach 2 Wochen zur Nachkontrolle vorgeführt werden, sonst verfällt der Gewährleistungsanspruch.
• Gerade bei glänzender Folie kann es vereinzelt zu Kleberbrüchen kommen, diese lassen sich je nach Verklebungswinkel nicht verhindern.
• Schnitte sind Handarbeit, und daher nicht immer gleichmäßig. Beim Schneiden der Folie kann es zu schnitten in der Klarlackschicht kommen. Wir übernehmen daher keine Schadenersatzansprüche, außer es wird etwas abweichendes schriftlich vereinbart.
• Wir empfehlen Ihnen, 3 bis 5 Laufmeter der verklebten Folie käuflich zu erwerben, so haben sie immer Material aus der gleichen Charge ohne Farbunterschiede aus der gleichen Herstellung, sollten sie dies ablehnen, können sie später nur Material aus einer anderen Charge kaufen, das kann zu leichten Farbunterschieden, aber auch in seltenen Fällen eine Neufolierung nach sich ziehen.
• Reklamationen können immer nur in unserer Werkstatt vollzogen werden, wir benötigen spezielle Maschinen und Werkzeuge, bei Auftragsvergabe akzeptieren sie dies.
• Folienablösungen müssen sofort gemeldet und behandelt werden, sollten sie dies nicht tun, können wir diese nicht mehr mit Primer ( Kleber ) versehen und es kann eine Neu Folierung des Bauteils nötig werden, diese Kosten übernehmen wir dann nicht.
• Bei folierten Autos wird immer ein Teil des Grundlacks des Fahrzeuges sichtbar sein. An Sicken und Kanten können Folienansätze entstehen.
• Bei nicht ausgebauten Teilen wird durch unser ermessen eine Schnittkante gewählt und eventuell gegen Aufpreis berechnet.
• Schriftzüge und Embleme müssen vor der Folierung durch den Kunden neu gekauft werden, der Kleber ist nach der Entfernung nicht mehr zu gebrauchen.
• Bei der Demontage von Verkleidungen können Befestigungsclipse zerstört werden, oft sind dies nur Einmalartikel. Diese werden von uns neu gekauft und an sie berechnet. Dies kann auch bei anderen Bauteilen passieren.
11.Montage von Lackschutzfolie
• Es werden vorgeschnittene Vorlagen verwendet, so reduzieren sich Lackschnitte. • Motorhauben werden teilweise aus einem Stück verklebt und auf der Kante mit dem Messer zugeschnitten.
• Die Folie hört ca 1-2 Millimeter vor der Kante auf, aufpreispflichtig wäre ein Umlegen der Folie, das muss einzeln beauftragt werden.
• Da die Folie hochtransparent ist, sind Staub bzw. Schmutzeinschlüsse sichtbar und kein Reklamationsgrund, wir versuchen so staubfrei als möglich zu arbeiten.
• Unsere Preise beinhalten immer nur die Folierung der in Wagenfarbe lackierten Bauteile, oft haben Stossfänger z.B. schwarz lackierte Bauteile, diese sind aufpreispflichtig.
• Wassereinschlüsse verschwinden in der Regeln innerhalb 4-6 Wochen.
12.Montage von Beschriftungsfolien
Auf manchen Oberflächen, speziell bei Fahrzeugverklebung, sprich lackierten Oberflächen, kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV-Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie/Sachmängelhaftung dafür, falls Schriften oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt. Bei jedem Angebot gehen wir von einer normalen Verschmutzung des Untergrundes aus. Sollte jedoch ein Untergrund einer besonderen Vorbehandlung unterzogen werden müssen, so wird dieses evtl. zusätzlich berechnet und kann vom ursprünglichen Angebot abweichen. Ferner weisen wir vor Abgabe immer darauf hin, dass Sie ihr Fahrzeug innen & außen vor der Montage gründlich reinigen sollten. Wir reinigen keine Fahrzeuge, außer auf Kundenwunsch (Zusatzkosten), sollte es aus diesem Grund zu Fehlern kommen übernehmen wir keine Haftung für Schmutz unter der Folie, das Restrisiko liegt hierbei dann beim Kunden.
13.Mängelrügen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet Color Coat UG (haftungsbeschränkt) nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Color Coat UG (haftungsbeschränkt) trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung. Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung. Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Die Autos sollten gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht. Unsere Gewährleistung besteht nicht für nachstehende Fälle:
• Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt.
• Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
• Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.
• Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
• Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos. Mit Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) sind sie mit unserer AGB einverstanden.
14.Haftung
Die Color Coat UG (haftungsbeschränkt) haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen bestehen nicht. Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt. Wir übernehmen keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
15.Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der *********** und Gerichtstand ist die Dillinger str. 6, 66701 Beckingen.
16.Sonstige Bestimmungen
Alle Verträge der Color Coat UG (haftungsbeschränkt) unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.
17.Links
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